Seit dem Schuljahr 2011/12 sind wir eine Schule mit dem Schulprofil "Inklusion". Inklusion geht von Heterogenität aus und ist für uns ohne Kooperation auf allen Ebenen nicht denkbar. Wir ermöglichen individualisierte und kooperative Bildungsprozesse, um der Vielfalt und Vielschichtigkeit unserer Schulkinder zu begegnen.
Auch in Bayern soll die
UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Ziel der Konvention ist die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu fördern und ihre Diskriminierung zu
unterbinden. Für den schulischen Bereich haben sich die Vertragsstaaten zu einem inklusiven Schulsystem verpflichtet.
Zu den Menschen mit Behinderungen gehören nach
Art. 1 UN-BRK Menschen, "die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen
und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." Für den schulischen Bereich sind dies nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im Sinne des Sozialrechts, sondern
auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist mit der Ratifizierung in Deutschland seit dem 26.März 2009 für alle Träger öffentlicher Gewalt und damit
für den Bund, die Länder und die Kommunen verbindlich.
Die Freilassinger Grundschule ist ab dem
Schuljahr 2011/2012 eine Schule mit dem Schulprofil Inklusion (Profilschule). Die Profilschulen sollen "Motor der Entwicklung" sein und die inklusive Schulentwicklung aller Schulen durch
gelingende Beispiele stärken und beschleunigen. Eine selbstverständliche Einbeziehung und Dazugehörigkeit von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die auch für alle Beteiligten auch
anstrengend sein können, hat - neben Kompetenz – viel mit Haltung und Erfahrung zu tun. Die Profilschulen können auch zeigen, dass Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
insbesondere in sozialen Kompetenzen profitieren und nach den bisherigen Erkenntnissen in ihrem Leistungsvermögen nicht eingeschränkt werden.
Grenzen für die Unterrichtung an unserer
Grundschule können Rechte der Mitglieder der Schulgemeinschaft, insbesondere das Recht der Mitschüler auf körperliche Unversehrtheit sein. Gedacht ist insbesondere an stark verhaltensauffällige
Kinder, die fremdgefährdend sind.
Unterschiedliche sonderpädagogische
Förderbedarfe erfordern unterschiedliche Lernziele. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler lernzieldifferent unterrichtet werden. Notwendig ist hier die
Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik. Die Festlegung auf einen lernzielgleichen oder lernzieldifferenten Unterricht mit den entsprechenden Lernzielen erfolgt jeweils für ein
Schuljahr. Die Differenzierung nach Lernzielen kann auch für einzelne Fächer unterschiedlich vereinbart werden. Es erfolgt eine allgemeine Bewertung, die auf die individuellen Leistungen und die
aktuelle Lernentwicklung der Kinder eingeht.
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind an
unserer Schule in das Kollegium eingebunden. Sie bleiben aber Lehrkräfte der Förderschule.
An unserer Profilschule gibt es seit dem
Schuljahr 2011/2012 eine 1. Klasse mit festem Lehrertandem. Es geht um das gemeinsame Lernen einer Gruppe von Kindern mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf (Richtwert sieben
Schülerinnen und Schüler) mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Unterrichtung der Klasse erfolgt im Team-Teaching durch eine Lehrkraft der Grundschule mit einer Lehrkraft für
Sonderpädagogik.
Neben der (sonder-)pädagogischen Förderung
durch Lehrkräfte der Regelschule und den Lehrkräften für Sonderpädagogik ist auch eine Unterstützung der Kinder in ihrem sozialrechtlichen Hilfebedarf durch sog. Schulbegleiter (auch
Integrationshelfer oder persönliche Assistenz genannt) möglich. Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte, sondern unterstützen die Kinder insbesondere in pflegerischer oder emotionaler Hinsicht,
bei der Orientierung und Kommunikation. Es handelt sich stets um eine Unterstützung für einen individuellen Hilfebedarf eines bestimmten Kindes.